Wissenshub 4 Serien Serie 2

Pillar-Artikel Serie 02

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Alles zum neuen Verkehrskundeunterricht – von der Reihenfolge über Assistenzsysteme bis zu Kosten und Anbieterwahl.

Markus Hüsler · L-Profi Ostschweiz Rechtsstand April 2026

PILLAR-ARTIKEL

Acht Stunden, die dich kĂĽnftig zum Einstieg in die Fahrausbildung begleiten

Markus HĂĽsler

Markus Hüsler · Eidg. Fahrlehrer , Winterthur

April 2026 · 7 Min. Lesezeit

Acht Stunden, vier Abende, ein obligatorischer Kurs – der Verkehrskundeunterricht (VKU) ist seit Jahrzehnten Teil jeder Schweizer Führerausbildung. Ab dem 1. Januar 2027 wird er komplett umgebaut. Der Bundesrat hat die Reform am 19. Dezember 2025 beschlossen. Was sich konkret ändert, wer wann nach welchem Recht prüfen muss – und warum die neue Reihenfolge am Ende schlauer ist, als sie auf den ersten Blick wirkt.

DIE NEUERUNG KONKRET

«Mit dem ÖV komme ich an viele Orte hin. Trotzdem freue ich mich, unabhängiger unterwegs sein zu können.»

Oliver Trachsel

Oliver Trachsel

zukĂĽnftiger Lehrfahrer

Stimmt nicht mehr. Wenn Lea 2027 loslegt, muss sie den VKU zuerst machen – bevor sie überhaupt die Theorieprüfung anmelden darf.

Sie ist nicht allein. Jährlich machen rund 70’000 Menschen in der Schweiz den FĂĽhrerausweis. FĂĽr sie alle gelten ab dem kommenden Januar neue Spielregeln.

  • Der VKU kommt neu vor die TheorieprĂĽfung – nicht mehr danach.
  • Assistenzsysteme und automatisiertes Fahren werden zentrale Kursinhalte.
  • Der Kurs wird rechtsverbindlich geregelt – in einer neuen Amtsverordnung (VKUV).
  • Die VKU-Inhalte werden Teil der TheorieprĂĽfung.
  • Kursdauer und Aufbau bleiben weitgehend gleich: 4Ă—2 Stunden, max. 12 Teilnehmende.

1. Die grösste Änderung: Zuerst VKU, dann Theorieprüfung

Das ist die spürbarste Neuerung für alle angehenden Lernfahrer:innen. Bisher galt: Nothelferkurs absolvieren, Theorieprüfung bestehen, Lernfahrausweis erhalten – und erst dann den VKU besuchen, oft erst kurz vor der praktischen Prüfung.

Ab 2027 dreht der Bund die Reihenfolge um. Wer sich zur TheorieprĂĽfung anmeldet, muss neu nachweisen, dass der VKU bereits absolviert ist. Der Lernfahrausweis ist fĂĽr den Kursbesuch nicht mehr Voraussetzung.

Warum das? Der Bund will, dass sich Fahranfänger:innen von Anfang an mit den eigenen Fahrmotiven, mit Verkehrssicherheit und mit neuen Fahrzeugtechnologien beschäftigen – bevor sie überhaupt ans Steuer gehen. Und damit die Inhalte nachweislich wirken, werden sie künftig in der Theorieprüfung abgefragt.

Für Lea und alle ab 2027 heisst das: Der neue Fahrplan lautet Nothelferkurs → Sehtest → VKU → Theorieprüfung → Lernfahrausweis → Fahrstunden → praktische Prüfung.

2. Das Auto fährt mit – der VKU wird technisch

Spurhalteassistent, adaptiver Tempomat, automatisiertes Parkieren: Moderne Fahrzeuge sind gespickt mit Helfern. Seit dem 1. Juli 2025 gehören Assistenz- und Automatisierungssysteme bereits zur Theorie- und praktischen Führerprüfung. Ab 2027 werden sie im VKU systematisch behandelt.

Dabei geht es dem Bund nicht nur um die Funktionsweise. Zentral sind die Grenzen und Risiken dieser Systeme – die Schnittstelle zwischen Mensch und Maschine. Wann greift der Assistent, wann eben nicht? Was passiert, wenn der Fahrer dem System zu stark vertraut und die Hände vom Lenkrad nimmt?

«Übervertrauen in Assistenzsysteme ist ein wachsendes Sicherheitsthema», heisst es bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) seit Jahren. Wer glaubt, der Spurhalter übernehme die Führung des Fahrzeugs, verliert im Ernstfall Sekunden – und genau diese Sekunden entscheiden.

Der neue VKU soll genau diese Missverständnisse ausräumen, bevor sie entstehen können.

3. Weg mit den Weisungen, her mit der Verordnung

Dieser Punkt klingt trocken, ist aber rechtlich der eigentliche Kern der Reform. Bisher basierte der VKU auf Weisungen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) vom 24. September 2020. Das Bundesgericht hatte in einem Urteil von 2019 (2C_75/2019 und 2C_76/2019) festgehalten, dass solche Weisungen Private nicht rechtsverbindlich verpflichten können.

Die Konsequenz: Der Bund hebt die bisherigen Weisungen per 1. Januar 2027 auf und ersetzt sie durch eine Amtsverordnung des ASTRA über den Kurs über Verkehrskunde (VKUV). Damit wird der VKU auf ein stabiles rechtliches Fundament gestellt – wichtig für Kursteilnehmende, Fahrschulen und die kantonalen Aufsichtsbehörden gleichermassen.

Für Lernfahrer:innen heisst das: Die Regeln sind klarer, verbindlicher und gerichtlich durchsetzbar. Wer sich ungerecht behandelt fühlt – etwa weil eine Fahrschule die Verordnungsvorgaben nicht einhält –, hat künftig ein belastbares rechtliches Instrument in der Hand.

4. Die vier Kursblöcke – modernisiert, aber wiedererkennbar

Der VKU bleibt in seiner Grundstruktur erhalten: Vier Unterrichtsblöcke zu je zwei Stunden, verteilt auf vier Tage. Neu wird die zehnminütige Pause pro Block ausdrücklich in der Verordnung festgeschrieben – ein Detail, das klingt wie Bürokratie, in der Praxis aber gegen Überforderung im dichten Programm wirkt.

  • Wahrnehmung: Gefahren frĂĽh erkennen, das Verkehrsumfeld einschätzen
  • Verkehrsdynamik: Bremsweg, Reaktionsweg, Fliehkräfte – die Physik hinter dem Fahren
  • Verkehrstaktik und Regeln: Sicherheitsabstand, Ăśberholen, komplexe Situationen
  • Selbsteinschätzung, Verantwortung und Umwelt: MĂĽdigkeit, Ablenkung, Alkohol, Eco Drive

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Block 1 muss zwingend zuerst besucht werden. Die Blöcke 2 bis 4 sind danach flexibel einteilbar.

5. Was bleibt gleich?

Mehr, als man denkt. Die maximale Teilnehmerzahl bleibt bei 12 Personen. VKU-Kurse dürfen weiterhin nur von Fahrlehrer:innen mit einer Bewilligung der Kategorie A oder B durchgeführt werden. Angehende Fahrlehrer:innen müssen ab 2027 in ständiger Anwesenheit einer bewilligten Person unterrichten – ein reines Begleitgespräch am Abend reicht nicht mehr.

Der Präsenzunterricht bleibt Pflicht. E-Learning ist zwar zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung zugelassen – für den VKU jedoch bewusst nicht. Der Bund hält den direkten Austausch in der Gruppe für unverzichtbar, gerade für die Auseinandersetzung mit eigenen Einstellungen und Werthaltungen.

Ebenfalls wichtig: Die VKU-Bescheinigung ist unbefristet gültig. Das gilt seit dem 1. Januar 2021 generell für absolvierte Ausbildungen und bestandene Prüfungen. Wer den VKU einmal gemacht hat, muss ihn nie mehr wiederholen – auch wenn zwischen Kurs und praktischer Prüfung Jahre vergehen.

6. Die Übergangsregelung: Wer fällt wohin?

Wer 2026 bereits in der Ausbildung steckt, schliesst nach altem Recht ab. FĂĽr den Wechsel hat der Bundesrat eine Ăśbergangsbestimmung (Art. 151q VZV) geschaffen.

Der Grundsatz: Wer vor dem 1. Januar 2027 die TheorieprĂĽfung bestanden oder den VKU begonnen hat, kann nach den bisherigen Regeln weitermachen.

  • Wer 2026 den Lernfahrausweis in der Tasche hat, kann den VKU danach absolvieren – nach altem Recht.
  • Ab 2027 gilt fĂĽr Neueinsteiger:innen die neue Reihenfolge. Die Kantone, Fahrschulen und Lehrmittelverlage haben bis Ende 2026 Zeit, sich anzupassen. FĂĽr den einzelnen Lernfahrer ändert sich also bei frĂĽhzeitigem Start 2026 praktisch nichts.

7. Kosten: Gleicher Preis fĂĽr dichteren Inhalt

Die Reform greift nicht in die Preisbildung ein. Der Bund schreibt weder Höchst- noch Mindestpreise vor. Realistisch bewegen sich die Kosten für einen VKU in der Schweiz zwischen CHF 200 und CHF 400, regional unterschiedlich.

Ein spannender Nebenschauplatz: Der Schweizerische Fahrlehrerverband L-Drive hatte eine Verlängerung des Kurses von 8 auf 16 Stunden gefordert – wegen der neuen Themen. Das ASTRA und die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) lehnten ab. Der Kurs bleibt bei 8 Stunden. Für Lernende heisst das: gleiche Zeit, gleiche Kosten, aber dichteres Programm.

Die Qualitätsaufsicht bleibt Sache der Kantone. Neu müssen Anbietende ihre Kurstätigkeit der kantonalen Behörde vor Kursbeginn melden – inklusive Adresse des Kurslokals, Kursdaten und FABER-Nummer der Kursleitung. Das erhöht Transparenz und Kontrolle.

8. Was heisst das konkret fĂĽr dich?

Drei Szenarien:

  • Du startest noch 2026 mit der Ausbildung. Nichts ändert sich fĂĽr dich. Du läufst nach altem Recht durch – TheorieprĂĽfung zuerst, VKU später.
  • Du startest 2027 oder später. Plane den VKU als Einstieg ein. Er wird zur ersten theoretischen Station deiner Ausbildung. Vorteil: Du profitierst vom Gelernten schon während der ersten Fahrstunden.
  • Du hast bereits einen FĂĽhrerausweis der Kategorien A, A1 oder B1. Du musst den VKU nicht nochmals machen – unabhängig davon, welche Kategorie du zusätzlich erwirbst.

DIE NEUERUNG KONKRET

«Mit dem ÖV komme ich an viele Orte hin. Trotzdem freue ich mich, unabhängiger unterwegs sein zu können.»

Oliver Trachsel

Oliver Trachsel

zukĂĽnftiger Lehrfahrer

Vielleicht ist das der eigentliche Punkt der Reform: Sie verschiebt nicht nur eine Prüfung. Sie schiebt das Grundverständnis für sicheres Fahren an den Anfang der Ausbildung – dorthin, wo es am meisten bringt.

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Mehr Systematik, mehr Verbindlichkeit, gleicher Aufwand
Die VKU-Reform ist keine Revolution, aber eine gründliche Modernisierung. Die Reihenfolge in der Ausbildung wird sinnvoller, der Kurs technisch aktueller, die rechtliche Grundlage sauberer. Was gleich bleibt: Der Anspruch, aus Fahranfänger:innen sichere Lenker:innen zu machen. Und die 8 Stunden Lebenszeit, die das kostet.