KURZANTWORT
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AUSFĂśHRLICHE ANTWORT
Was das Gesetz genau sagt
Die Rechtsgrundlage ist Art. 3 Abs. 1 VRV: Der Fahrer muss das Fahrzeug ständig beherrschen. Konkretisiert wird das in der Ordnungsbussenverordnung (OBV): Das Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt ist ausdrücklich untersagt. Die Busse beträgt CHF 100.
Entscheidend ist das Wort «Halten». Wenn du ein Freisprech-Set oder eine fahrzeugeigene Bluetooth-Verbindung verwendest, ist das Telefonieren zulässig – solange das Smartphone fest montiert ist oder in der Tasche bleibt. Sobald du es in die Hand nimmst, um zu antworten, ist es ein Verstoss.
Wichtig: Auch das Bedienen eines am Armaturenbrett fixierten Smartphones – z.B. Nachrichten lesen oder tippen – kann als Ablenkung gewertet werden und eine höhere Busse nach Art. 90 Abs. 1 SVG nach sich ziehen. Die Messlatte ist die Fahrzeugbeherrschung: Wenn deine Aufmerksamkeit aufs Display und nicht auf die Strasse gerichtet ist, bist du im Verstoss.
WAS DIE L-PROFI DAZU SAGT
Ich sage meinen Schülerinnen immer: Vor der Fahrt alles einrichten. Navi-Ziel eingeben, Musik auswählen, Smartphone auf «Nicht stören» stellen. Dann geht das Handy in die Tasche oder in die Halterung – und bleibt dort, bis du am Ziel bist. Das ist das einzige sichere System.
Markus HĂĽsler
Eidg. Fahrlehrer · Ausbildungsexperte
Investiere einmal 30 Franken in eine solide Smartphone-Halterung fürs Fahrzeug – und stelle die «Nicht stören»-Funktion so ein, dass sie automatisch aktiv wird, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist. Die meisten iPhones und Android-Geräte bieten diese Funktion. Damit bist du rechtlich und praktisch auf der sicheren Seite.
RECHTSGRUNDLAGEN
- Art. 3 Abs. 1 VRV (Verkehrsregelnverordnung) – ständige Fahrzeugbeherrschung
- OBV Anhang 1 Ziff. 311 – Halten eines Mobiltelefons, CHF 100
- Art. 90 Abs. 1 SVG – einfache Verkehrsregelverletzung bei Ablenkung
- Bundesgerichts-Rechtsprechung zu Ablenkung am Steuer
- Stand: April 2026
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